Stellungnahme IDEAS zur Vernehmlassung Schweizer Entwicklungszusammenarbeit 2021-2024

Stellungnahme IDEAS AidRating

Zürich, den 23. August 2019

Kontaktperson: Elvira Prohaska, Jan Stiefel;  +41 52 203 52 50

Vorbemerkung

Mit dieser Stellungnahme soll im Rahmen der Möglichkeiten unseres Vereins auf jene Punkte eingegangen werden, die wir für die wichtigsten halten. Da wir es für nötig halten, weit über die Vernehmlassungsthemen hinausgehend die ganze IZA- Branche transparenter und effizienter zu strukturieren, ist im zweiten Teil unter „Weiterführende Anmerkungen“ ein mögliches Konzept zur Verwirklichung skizziert.

Auch wenn eine oder mehrere der in der Vernehmlassung beschriebenen Prioritäten oder Massnahmen plausibel und vielversprechend klingen, so muss doch gewarnt werden: Vieles davon klingt reichlich papieren und wie geschrieben von Theoretikern an ihren Schreibtischen, die sich die Auswirkungen ihrer Forderungskataloge in der Realität kaum vorstellen können. Es sind nicht Sandkastenspiele, um die es geht, sondern Menschen. Brüske und bisherige Arbeit plötzlich abbrechende Veränderungen bringen das Risiko, dass eines Tages, wenn sich andere oder vielleicht doch die vorherigen Ansätze als besser erweisen, diese zerstört sind oder dass zumindest nicht ohne grosse Verluste darauf zurückgekommen werden kann.

Fragestellungen im Begleitschreiben

Die folgenden Bemerkungen nehmen in Kurzform Bezug auf die konkreten Fragestellungen im Begleitschreiben vom 2. Mai 2019:

Es sind grundsätzliche Vorbemerkungen, die angesichts der bürokratischen Sprache im erläuternden Text nötig sein könnten. Sie beziehen sich vor allem auf die bilaterale Zusammenarbeit, können aber wegen der gegenseitigen Überlappung auch bei humanitärer Hilfe eine Rolle spielen:

  • Ohne vertiefte Kenntnis der Problemlage in allg. Umfeld und spezifisch vor Ort kann keine sinnvolle Intervention geplant werden. Rechtslage, Akteure, Rechtssicherheit, Akzeptanz, Nebenwirkungen usw. Das betrifft auch Fragen von Flexibilität wenn sich zeigt, dass Ziele oder Methoden nicht angepasst oder wirksam sind.
  • Rein technische oder ökonomistische Ansätze bewirken selten das Geplante, haben aber oft schädliche Nebenwirkungen.
  • Nicht glauben, „mehr“ sei besser. Projekte und Programme können durch zu viele „Mittel“ (Geld, Ausrüstung) auf vielerlei Weise schaden. Sie können namentlich lokale Ansätze, die vielleicht wenig sichtbar sind, verdrängen, oder auch Bemühungen, Dinge mit eigener Kraft aber vielleicht aus unserer Sicht „primitiveren Mitteln“ „totentwickeln“.
  • Bei der Problemanalyse und Prioritätensetzung spielt hier wie „dort“ die Interessenlage derer, die daran beteiligt sind, eine sehr grosse Rolle: Ökonomen wollen „wirtschaftsfördernde“ Investitionen, Professoren wollen Doktoranden, andere wollen die „Umwelt besser schützen“, Ingenieure wollen Maschinen, Strassen und Röhren, usw. Priorität hat stets das, was man selber „kann“ und wofür man daher auch am ehesten Chancen hat, Gelder gesprochen zu bekommen. (s. Beispiel Rendezvous Radio SRF vom 22.8.19).
  • Jeder Abschnitt ist mit einer kurzen Einschätzung dazu versehen, wie die Zielsetzung den Schweizer Interessen und denen der Bevölkerung vor Ort entspricht. Gering- mittel- hoch- sehr hoch

Frage 1 Entsprechung der Ziele mit den Bedürfnissen etc.

Bezug Arbeitsplätze:

Es ist nichts dagegen zu sagen, dass mehr Arbeitsplätze wichtig sind, wenn es an solchen fehlt. Man kann aber nicht hingehen und sagen: Geht hin und schafft Arbeitsplätze! Wir sähen gerne jene, die so etwas auch verwirklichen können. Dass in der verbeamteten Schweizer Entwicklungsszene jemand das kann, ist für uns am allerwenigsten vorstellbar.

„Arbeitsplätze schaffen“ ist ein Endergebnis aus unzähligen Vorbedingungen: Ausreichende Rechtssicherheit, Vorhandensein der richtigen Vorprodukte zur richtigen Zeit (da fängt’s schon an), Leute mit den richtigen Kompetenzen (ausbilden), Absatzwege mit ausreichend Attraktivität auf lange Sicht (Partner, Handels- und Gewerbefreiheit), Wachstumsmöglichkeiten, Unternehmergeist (keine Kernkompetenz der Schweizer IZA, wie wir sie kennen).. auch Kapital und Produktionsmittel. Die letzteren zwei kann man vielleicht mit Geld rasch beschaffen, alles andere sind Projekte für sich allein.

Das heisst: Es braucht alle möglichen Fähigkeiten und Teilprojekte, die zusammen dann eines Tages vielleicht zum Erfolg führen. Wir haben selber so etwas im Kosovo versucht und können ein Lied davon singen. Die jetzige Schweizer IZA könnte allenfalls Geld, Produktionsmittel und vielleicht Ausbildungsinstitutionen beisteuern, womöglich etwas im Bereich Rechtssicherheit.

Für alles andere liegen die Kompetenzen fast ausschliesslich im „Privatsektor“, sprich: Bei unternehmerisch denkenden Leuten. Man kann solche vielleicht finden, sollte sich aber hüten, ihnen eine Menge theoretische Wunschträume aufzudrängen, denen sie zu genügen haben. Sonst sind sie bald wieder weg. Träume etwa von „Fokus auf Jungunternehmer“ und „Startups“, von „innovativen Finanzierungsinstrumenten“ oder davon, früh beurteilen zu können, welche Unternehmen „erfolgversprechend“ seien, wecken Zweifel, ob die Schreibenden wussten, wovon sie reden.

Entsprechung mit Interessen:

-der Bevölkerung: hoch

-der Schweiz: hoch

Bezug Klimawandel:

Am sinnvollsten und dringlichsten dürfte sein, dass geholfen wird, die Folgen des Klimawandels besser abzufedern bzw zu ertragen. Das betrifft wohl v.a. Land- und Forstwirschaft, dann auch Ressourcenpflege (Schutz für Vegetation, Wälder, Küsten, Binnengewässer.. etc). Allenfalls auch Schutz vor Gewässer- und Luftverschmutzung durch klima- und ressourcenschädliche Aktivitäten.

Der Alltagsnutzen für die Bevölkerung vor Ort sollte der Fokus sein. Auf keinen Fall sollten IZA-Ressourcen dazu missbraucht werden, die Schweizer CO2-Bilanz durch angebliche „Umweltprojekte“ in diesem Gebiet (z.B. Brennstoffe u.ä.) aufzupolieren.

Also weg von Projekten, wo Menschen quantitativ unbedeutendes CO2-Sparen beigebracht wird, während ihre grösseren Sorgen unbeachtet bleiben. Von anderen vielversprechenden Ansätzen ist im Vernehmlassungspapier nichts zu sehen, man wüsste gern, wofür genau die 350 Mio fliessen sollen, und für was für „klimaverträgliche Investitionen“ und wie da mehr „private Gelder mobilisiert“ werden sollen.

Das Gros der Massnahmen sollte da stattfinden, wo die grössten Verursacher sitzen, und das ist meist bei uns in Industrieländern und bei von uns verantworteten Wirtschaftstätigkeiten. Hier sollte auch das Gros der Schweizer Investitionen erfolgen. Und dies ganz ohne Missbrauch von IZA-Geldern dafür.

Entsprechung mit Interessen:

-der Bevölkerung: gering (ausser Resilienzhilfen, dort hoch)

-der Schweiz: hoch (wegen polit. Widerständen geg Massnahmen bei uns)

 

Bezug „Grundversorgung“ und Migration:

Migration liesse sich am ehesten vermindern, wenn der Sog vermindert würde, der durch Attraktivität eines Lebens in Industrieländern entsteht, und wenn den Menschen etwas „gegeben“ wird, das bei ihnen Selbstbewusstein und das Vertrauen in eine selbstbestimmte Zukunft in ihrem eigenen Umfeld/Land belebt.
Der Sog hat viele Ursachen. Mehr Arbeitsplätze vor Ort sind möglicherweise eines, aber nicht das einzige denkbare Mittel dagegen. Lebensqualität und Perspektiven für die Menschen jeden Alters wären hier die Hauptelemente, die wiederum in alle anderen Ziele mit hineinspielen (und auch über die eng wirkende Sichtweise, die sich hinter diesem Ziel verbirgt, hinausgehen.) Da etwas zustande zu kriegen, wäre der Mühe wert.

Es braucht aber nicht rundweg als „egoistisch“ abgetan zu werden, wenn Minderung der „wirtschaftlich bedingten“ Migration hier als Teilziel angestrebt wird. Das Problem beschäftigt viele Menschen hierzulande. Anstatt Millionen jährlich in die Branche „Sensibilisierung“ zu stecken, hätte man hier Gelegenheit, die Akzeptanz für mehr IZA hierzulande erheblich zu steigern: Durch glaubwürdiges Aufzeigen von Erfolgen in diesem Gebiet durch gut geplante, partizipative, flexible, nachhaltige Projekte und Programme. Die Schweizer Entwicklungsbranche müsste allerdings zeigen, dass sie dazu fähig ist.

Entsprechung mit Interessen:

-der Bevölkerung: hoch

-der Schweiz: hoch

 

Bezug Rechtsstaat:

Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit sind eine der wichtigsten Voraussetzungen, dass Menschen es als lohnend betrachten, sich vor Ort eine Zukunft aufzubauen. Da wäre in der Tat wohl viel Kompetenz in der Schweiz vorhanden, von Gemeinde- bis Bundesebene. Der Bezug scheint uns unterstützenswert.

Dies wäre wesentlich eine Aufgabe für staatliche Schweizer Stellen: Mit oft unwilligen Entscheidungsträgern muss über Jahre Tacheles geredet werden, samt möglichen Massnahmen u Konsequenzen. Der Diplomatenstatus der Koordinatoren und auch der diplomaten-ähnliche vieler Expats bringt dabei gewissen Schutz. Dies wäre durch die Beamtenschaft beim Bund besser und mutiger abzudecken. Forschungseinrichtungen und Thinktanks könnten beim Entwickeln von Konzepten und bei entsprechenden Bildungstätigkeiten wichtig sein.

Entsprechung mit Interessen:

-der Bevölkerung: sehr hoch

-der Schweiz: sehr hoch

Weiteres:

Privatsektor-Zusammenarbeit:

Es ist richtig, dass der „Privatsektor“ der wichtigste Motor wirtschaftlicher Entwicklung ist, namentlich wenn ausreichend Rechtssicherheit und Infrastruktur bestehen. Dazu gehören Einzelpersonen bis hin zu Grossunternehmen. Es mag auch gut sein, wenn hier Investitionshilfen und Risikogarantien vergeben werden sollen.

Die Bundesstellen sollten sich ausser bei grundlegenden Anforderungen mit Versuchen zu Regulierung und Lenkung jedoch möglichst zurückhalten, denn das dürfte eines der wichtigsten Hindernisse sein, die Unternehmer von einer „Zusammenarbeit“ mit Bundesämter abhält. Das wichtigste aber wäre, und das wäre für alle beteiligten Bundesämter ebenso wie die Politik, dafür zu sorgen

  1. Dass Produzenten in den Zielländern möglichst ungehinderten Zugang für ihre Produkte und Leistungen zum Schweizer Markt bekommen
  2. Dass allenfalls nicht erkannte aber unnötige Handelshemmnisse möglichst identifiziert und abgebaut werden
  3. Dass Engpässe bei Kompetenzen für bessere Prozesse, bessere Qualität usw angegangen werden, sowohl technisch als auch beim Bereitstellen von angepassten beruflichen Bildungsmöglichkeiten, inkl. Austausch mit der Schweiz.

Dies bedeutet auch, dass die Arbeit nicht nur in den EL, sondern auch in der Schweiz zu leisten ist.

Entsprechung mit Interessen:

-der Bevölkerung: hoch

-der Schweiz: hoch; braucht jedoch politische Überzeugungsarbeit

Frage 2 Entsprechung der Schwerpunkte mit den Bedürfnissen etc.

Wir haben die Frage nach Schwerpunktsetzung als weitgehend analog mit der zu den „Zielen“ interpretiert und möchten unsere Aussagen als auch auf diese bezogen verstanden wissen.

Frage 3 Vorgeschlagene geografische Fokussierung etc.

Wir bezweifeln, dass es in der OECD-Beurteilung um die „geografische“ Verzettelung ging, als dieser Punkt angemahnt wurde. Wenn man die Listen der Aufträge und „Beiträge“ der letzten Jahre sieht, kann man ebensogut von inhaltlicher Verzettelung sprechen. Geld wird für eine Menge Dinge ausgegeben: Veranstaltungen, Institutionen, deren Arbeit direkt kaum, aber vielleicht irgendwann etwas Positives bewirken könnte; Filme, Theater, sogar die Städtepartnerschaft Zürich-Kunming scheint hier wichtigen Bedarf zu haben. Man kann sich da einiges an Straffung vorstellen.

Oder ist die OECD „konsequent“ und empfiehlt allen Gebern nur noch IZA in Ländern, bei denen man aktuell oder künftig eigene Interessen sieht, wie in Asien oder Afrika (ohne Madagaskar)? Kaum vorstellbar. Weiter: Wie kommen wir dazu, auf Grundlage einer derzeitigen Krisenlage zu wissen, was in den kommenden Jahren an neuen grossen Herausforderungen auf uns zukommt? Woher wissen wir, welche Länder in 10 oder 20 Jahren am Abgrund stehen, und wie sich das auf uns auswirken kann (denn darum geht es hier ja)? Wie werden sich die Menschen in den Ländern fühlen, wenn sie erfahren, dass sie hier „zweite Wahl“ geworden sind? Und wie wollen wir dann schnell reagieren können, wenn etwas dringlich wird, unser Staat aber die Brücken zu einer ganzen Weltregion abgerissen hat? Mit anderen Worten: Wir sollten uns hüten, zur Beschwichtigung kurzfristiger Aufregungen bei uns in gewissen Weltregionen mit mehr IZA-Geld klotzen, und andere beiseiteschieben zu wollen.

Wir haben schon in früheren Jahren den Eindruck gewonnen, dass die DEZA oft Länder mit IZA bedienen, dennen es vergleichsweise gut geht, und andere nicht, bei denen es schlechter steht.

Auch in der geplanten Verteilung (Erläuternder Bericht S 15, 23) scheinen Länder mit schlechterer Lage für die Menschen, z.B. Madagaskar, in LA Haiti, Bolivien herauszufallen, während vergleichsweise bessergestellte dabei sind: Südafrika, Ghana, auch Indonesien, Vietnam. Dies betrifft vom SECO betreute Länder. Es mag Gründe dafür geben, aber diese erscheinen im vorliegenden Papier nicht wirklich verständlich gemacht.

Es gibt noch etwas anderes: Den hartnäckigen Glauben, dass mehr Geld zu besserer oder mehr Entwicklung führen könne, haben wir noch nie verwirklicht gesehen. Vielmehr haben wir Länder gesehen, gerade in Afrika, in denen sich Geber darum stritten, wer welches Projekt durchführen oder Vorhaben fiinanzieren darf, oft mit der Folge, dass das Gegenüber gern den „Preis“ hochschraubte, sehr zum eigenen persönlichen Vorteil.

Weiterführende Anmerkungen

Von unserer Seite wird seit längerem angemerkt, dass die Schweizer IZA zuwenig ergebnisorientiert, zusehr von Klientelwirtschaft geprägt, und zuwenig transparent ist. Auch die monierte „Verzettelung“ sehen wir weniger im geografischen Sinn als darin, dass die zuständigen Behörden zuviele Gelder abdelegieren für eine Unmenge von Tätigkeiten und Werke, deren Nutzen sowohl nach Empfängern als auch im Sinn der IZA-gesetzlichen Ziele mehr als fraglich sind. Es sieht aus, als gäbe es zuwenig eigene Fähigkeit, gute Projekte zu konzipieren und diese zu betreuen.

Den Kern der Problematik sehen wir darin, dass in der Verordnung zum Gesetz die Zuständigkeit simplistisch an eine oder zwei Bundesstellen ausgelagert wurden, deren ausgeufertes Streben nach immer umfassenderen Kompetenzen durch kein wirksames Gegengewicht in Form von brauchbaren Kontroll- und Überwachungsmechanismen im Zaum gehalten wird. Es hat sich ein breiter Speckgürtel von Personen und Institutionen herausgebildet, in dem man sich daran gewöhnt hat, einen grossen Teil der verfügbaren Finanzen bequem zu absorbieren. Damit und neben der obligaten Rolle als Apologeten des Status quo hat man versäumt, international konkurrenzfähig zu bleiben- was sich am geringen Anteil von Aufträgen ausländischer Stellen an Schweizer NGOs gegenüber dem wachsenden Anteil der Auf- und Beiträge an ausländische NGOs und Entitäten mit Bundesgeldern ablesen lässt.

2016 wurden 16% aller Aufträge in EU-Länder oder nach Nordamerika vergeben. Im Sinn einer „Fokussierung“ könnte man versuchen, auch die Konkurrenzfähigkeit von Schweizer Bietern mehr zu pflegen, damit dieser Anteil nicht weiter wächst:

Grafik 1: Auftragsvergaben DEZA IZA inkl humanitäre Hilfe 2016:

 

Wir meinen: Der Blick und besonders der Zirkel der bekannten Akteure sollte geweitet werden für viele mehr, die ihren Beitrag am Gelingen der Schweizer IZA leisten möchten. Dazu gehört nicht, ausgewählte Gross-NGOs weiter zu bevorzugen, sondern die Kompetenzen von Schweizer Anbietern zu pflegen durch equitablen Zugang. Zur im Bericht genannten „Pluralität“ gehörte dann auch, dass auch solche Organisationen beteiligt sind, die mit anderen oder kritischen Haltungen als denen der über die Jahre gepflegten Hauptakteure, die Umsetzung der IZA- Ziele die Menschen voranbringen wollen.

Neuorganisation der Zuständigkeiten

Die trübe Sachlage könnte durch Neuorganisation auf Basis einer revidierten Verordnung bereinigt werden, dies zudem vielleicht ohne übermässige politische Querelen, da in eigener bundesrätlicher Kompetenz.

Mit dem vorgeschlagenen Einladungs-Wesen kann der Druck vermindert werden, aufwendige Pflichtenhefte für ebenso aufwendige Ausschreibungen zu veranstalten. Auch „Unter-der-Hand-Aufträge“ und ebensolche „Beiträge“, bei denen man sich solchen Aufwand spart, könnten vermieden werden. Ein paar Grundprinzipien und als Beispiel ein mögliches Konzept der Verwirklichung werden hier kurz skizziert:

Grundprinzipien:

  • Basis IZA-Gesetz, von Schweiz anerkannte int. Entwicklungsziele und int. anerkannte Normen für Arbeitsweise und Rechnungslegung
  • Gleichwertiger und breiter Zugang für alle Akteure mit ausreichenden Kompetenzen (wie unten beschrieben) in Datenbank
  • Schwergewicht auf „Projektvorschlägen“ und nicht auf „Ausschreibungen“ oder „Beiträgen“.
  • Gleichbehandlung durch periodische strukturierte Auslosungsverfahren
  • Normierte Bewertung: Erlangtes Ergebnis in Bezug auf verwendetes Budget: Bestanden ja/nein
  • Minimale Bürokratie, u.a. durch standardisierte Verfahren, z.B. Teilnahme- und Bewerbungskriterien für Projektanträge, Einbezug der Fähigkeiten der Bieter

Teilnahmeberechtigte Akteure:

  1. Einzelperson als „Experte/Expertin“..
  2. In der Schweiz im HR eingetragene NGOs und Firmen..
  3. Im betreffenden Zielland im HR oder gleichwertig eingetragene NGO oder Firma, vertreten durch Schweizer Einzelperson (Experten) oder NGO..

.. welche einem einfach gehaltenen Katalog von Mindestanforderungen zu Einstieg genügen und dadurch zugelassen sind: Ausbildung, Leumund, Erfahrungen.

Zugelassene Akteure werden in eine Liste (Datenbank) für die ihren Kompetenzen entsprechende Kategorie aufgenommen. Diese Liste wird mindestens einmal jährlich, eher öfter, aktualisiert (Ausscheiden, Neuzulassung, Kategoriewechsel).

Elemente:

1.    Plenum

Das „Plenum“ ist eine mind 1x jährliche Zusammenkunft aller zugelassenen Akteure. Bei dieser Zusammenkunft werden Erfahrungen ausgetauscht, die jeweiligen Listen von Mutationen verabschiedet und sonstige im Ablauf notwendige Entscheide per Mehrheitsentscheid getroffen. Das Plenum wählt alle 2 Jahre die zu erneuernden Mitglieder des Gremiums.

2.     „Expertenrat“ oder „Gremium“

Das „Gremium“ besteht aus 10 Mitgliedern. Mitglieder müssen in Ausbildung und Kompetenzen mindestens der Kategorie A entsprechen. Das Gremium

  • Entscheidet über Kategorie-Einstufung der Akteure, auf Grundlage Empfehlung durch „Sekretariat“
  • Entscheidet über Zulassung zu Verlosungsverfahren
  • Entscheidet über Bewertung der Ergebnisse bei Abschluss
  • Kann spezifische Ausschreibungen in Auftrag geben (auch Evaluationen)
  • Verfügt über ein Sekretariat
  • Amtsdauer: 4 Jahre. Maximal 2 Amtsdauern
  • Präsidium: Wahl durch Gremium; Amtsdauer 2J. Stichentscheid
  • Teilwahlen alle 2 Jahre: 5 Mitgl. Zeitpunkt Parl. Wahlen, 5 zu Midterm Periode Budgetbeschluss

Überblick „Gremium“:

Mitglieder Wahl
2 Vertreter/innen Bundesämter Ernennung Bundesrat
2 Vertr. Hochschulen Hochschulen/ Bundesrat?
2 Vertr. grosse Hilfswerke Konsensvorschläge HW, Wahl Plenum
2 Vertr. kleine Hilfswerke Konsensvorschläge kleine HW, Wahl
2 Vertr. Privatwirtschaft/ Zivilgesellschaft Kandidaturen frei; öffentlich, Wahl Plenum
Sekretariat: DEZA-SECO-Abteilung
Protokolle und Berichte öffentlich zugänglich (Dokumentationsstelle, Homepage)
Anforderung und Aufgaben Akteure bei Ausführung
Aufgabenbereiche Anforderungen an Ausführende Zugelassen zu: Kriterien
Bearb. technische Teilthemen, Junior-Mitwirkung in Missionsteams (Evaluationen, tech. Beratung, Planungen usw); Umfang max 50‘000.- „C“:  in Datenbank registriert auf Basis v. professionellem Grundprofil Datenbank-Lotterie „C“ Grundprofil in Datenbank;

Kompetenzen für jeweilige Aufgabe vorhanden

Single Expert oder Team Leader an Missionen, Teilaufgaben an Projekten, Bearb. Teilthemen: max  Fr 230‘000.-; Dauer max 1 J „B“: „C“ plus regionales/prof. Profil mind. 3 „erfolgreiche“ Missionen oder mind 2 J Felderfahrung Datenbank-Lotterie „B“ Sachorientiert erfolgreiche Kooperation; Wirkung
Projekte vor Ort mit konkreten Zielen im Sinn von Prioritätsbereich gemäss Gesetz; Dauer (Phasen von bis 3 (max 4) Jahren. Über Fr 230‘000.-/J „A“: Erfolgreiche Offerte; Lead Agent mit mindestens Profil B mit mind 2 Jahren in Lead-Position „Gremium“/ Projektleitung/ Team Leader Evaluationen Lotteriestufe „A“ Beabsichtigte Wirkung, kooperative Qualität vor Ort, Kosten
Finanzen, Buchführung, Administration

Finanzen, Buchführung und Administration aller Vorgänge werden durch die bisherigen Bundesämter betreut. Delegierte der Bundesämter können als „Akteure“ registriert werden, mit den selben Rechten und Pflichten gemäss ihrer zugesprochenen Kategorie.

Dokumentation

Projektdokumente (Planung, Zwischenberichte, Schlussberichte werden klassifiziert und zur Pflege der Erfahrungen in Dokumentationszentrum abgelegt. Aufgabe der bisherigen Bundesämter

Evaluation

Externe Evaluationen werden stichprobenartig durch Gremium oder auf Antrag Plenum durchgeführt. Berichterstattung geht in die Dokumentation. Lead mind Kategorie A, Team mind Kat B.

Schiedsgericht

Zum Vermeiden von Rechtsstreit wenn notwendig, extern

Ethikstelle (Ombudsstelle)

Ethisch problematische Fragen, Bsp Korruption, Missbräuche u.a. werden von dieser behandelt, mit Empfehlung an Plenum. (könnte existierende externe Stelle sein)

 

 

 

Entschädigung:

„Gremium“: Monatshonorar

„Plenum“: Spesen b Teilnahme

Durchführende: CH, CH-Personal: Löhne nach üblichen (CH)-Sätzen bzw gemäss Ortsüblichkeit

Abläufe:

  • Entgegennahme von Projektvorschlägen: jederzeit, Auswahl für zeitlich folgende Lotterie. Danach muss Neueinreichung erfolgen
  • Lotterien: Alle 3 Mt
  • Aktualisierung Datenbasis für Akteure: Alle 3 Mt
  • Sitzung „Gremium“: Mind alle 3 Mt
  • Sitzung „Plenum“: mind 1x/Jahr
  • Ersatzwahl „Gremium“: alle 2J die Hälfte der Mitglieder

 

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(C) IDEAS 23. August 2019